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Trainings- und Spielbetrieb muss ruhen

Vereinsheim geschlossen

Ab Montag, den 2. November 2020 tritt die 12. Corona – Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland – Pfalz in Kraft und setzt damit den Bund – Länder - Beschluss vom 28. Oktober um.

Um die Infektions – Welle zu brechen, müssen die persönlichen Kontakte drastisch eingeschränkt werden. Deshalb gelten zunächst vom 2. bis zum 30. November deutschlandweit strenge Maßnahmen. Für den sportlichen Bereich wird Training und Wettkampf im Amateur – und Freizeitbereich in Mannschaftssportarten und im Kontaktsport untersagt. Gleichzeitig werden gastronomische Einrichtungen geschlossen. Deshalb muss auch das Vereinsheim geschlossen bleiben.

Sofern Änderungen in den behördlichen Anordnungen eintreten werden wir hierüber informieren.